09.02.23
Finanzielle Zuschüsse für barrierefreies Wohnen
Viele Wohnungen entsprechen nicht den Bedürfnissen älterer Menschen. Dabei genügen oft schon kleine Veränderungen, das Leben zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen.
Für die Umsetzung baulicher Maßnahmen können Sie sogar finanzielle Zuschüsse beantragen:
Landespflegegeld Bayern
Ab dem 2. Pflegegrad hilft das Land Bayern mit einem jährlichen Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Bayern und die Antragstellung.
Pflegekasse
Schon ab dem 1. Pflegegrad gibt es von Ihrer Pflegekasse Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der Zuschuss bis zu vier Mal, also bis zu 16.000 Euro betragen.
Landkreisabhängige Förderung
Einige Landkreise bieten eine zusätzliche finanzielle Unterstützung an. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Anfrage an Ihr zuständiges Landratsamt zu stellen.
Downloads:
https://www.lfp.bayern.de/wp-content/uploads/2022/05/landespflegegeld-antrag.pdf
https://www.sanitaetshaus-goeldner.de/media/upload/page/antrag-wohnumfeldverbesserung.pdf
Ab dem 2. Pflegegrad hilft das Land Bayern mit einem jährlichen Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Bayern und die Antragstellung.
Pflegekasse
Schon ab dem 1. Pflegegrad gibt es von Ihrer Pflegekasse Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der Zuschuss bis zu vier Mal, also bis zu 16.000 Euro betragen.
Landkreisabhängige Förderung
Einige Landkreise bieten eine zusätzliche finanzielle Unterstützung an. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Anfrage an Ihr zuständiges Landratsamt zu stellen.
Downloads:
https://www.lfp.bayern.de/wp-content/uploads/2022/05/landespflegegeld-antrag.pdf
https://www.sanitaetshaus-goeldner.de/media/upload/page/antrag-wohnumfeldverbesserung.pdf